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Die im Archiv der Stadt Bonn über das Feuerlöschwesen der Stadt vorhandenen Unterlagen gehen bis auf das Jahr 1672 zurück. Die Brandordnung des Kurfürsten Max Heinrich (1650 bis 1688) vom 22. Dezember 1672 erwähnt bereits eine »vormahls von Bürgermeister, Scheffen und Rath hierselbst auffgerichtete Brandordnung« und setzt gewisse Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Feuersnot als bestehend voraus, so die Bestellung von »vier Brandmeistern«, zwei aus dem Stadtrat und zwei aus den »Zwölfftern« (Vertreter der Zünfte) gewählt, sowie eine Anzahl von »Brand-Schützen«, ferner eine Wache auf dem Kirchturm von St. Remigius und ein Depot von Feuerlöschgeräten »hölzerne Sprützen, Eymer und Leitern« in einem »Bürgerhauß«; auch mit Pferden bespannte »kupfferne Wassersprützen«, die im »Zeughauß« untergebracht waren, werden genannt. |

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Die »Policey-Ordnung der Stadt Bonn« vom 15. Dezember 1698 des Kurfürsten Josef Clemens (1690 bis 1723) erwähnt neben einer Bürgerwacht auch die Turmwache auf »St. Remigii-Thurn«, die von »zwey getreuen, fleißigen Wächtern versehen wurde. Besonders streng scheint die Dienstauffassung dieser getreuen, fleißigen Wächter nicht gewesen zu sein; es ist deshalb in den Brand-Ordnungen vorgesehen, daß »bey Abwesenheit oder etwan beym tieffen Schlaff«, der Wächter der »Opffermann zu St. Remigii« den Kirchturm öffnen und die Brandglocke schlagen sollte. Am 22. Juni 1730 erläßt der Kurfürst Clemens August (1723 bis 176 1) eine »Erneuerte Brand-Ordnung« und schärft allen Behörden und Bürgern ein, "auff diese unsere Ordnung steiff und fest zu halten und derselben unter darin vermeldeten Straffen nachzuleben«. Leider zeigt es sich bei dem großen Brande des kurfürstlichen Residenzschlosses im Jahre 1777, daß die Verordnungen über die Feuerlöschbereitschaft der Stadt vielfach nur auf dem Papier standen und nicht gehandhabt wurden. Der Hauptverwaltungsbericht für das Jahr 1818 erwähnt unter dem Titel »Polizei gegen Unglücksfälle«, daß sämtliche Gemeinden des Kreises Bonn zusammen an Feuerlöschgeräten besaßen: 9 große Schläuche und Rohrspritzen, 6 Handspritzen und 1.238 Löscheimer; mehrere Spritzen seien in Arbeit. Unter dem 16. April 1830 erläßt der Oberbürgermeister Windeck eine neue »Feuerlösch-Ordnung für die Stadt Bonn«. Sie bestimmt, daß dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm ernannten Stellvertreter die oberste Leitung der Löscharbeiten sowie der Maßregeln zur Verhütung von Feuersbrünsten mit voller Selbständigkeit und Verantwortlichkeit zusteht. Der Löschungsrat steht ihm als technische beratende Behörde zur Seite. Dieser hat insbesondere für die Unterhaltung, Vervollständigung und Verbesserung des Löschgerätes zu sorgen und das regelmäßige Abhalten der Proben zu leiten. |
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